Auch im Jahr 2025 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die bei den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei in NRW erlegtem Schwarzwild, sofern es nicht in Wildzerlegebetrieben auf Trichinen untersucht wird. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW hat dies per Erlass am 31. Oktober 2024 mitgeteilt. Begründet wird die Fortführung der Kostenübernahme mit übergeordneten Gründen der ASP-Prophylaxe. |