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Letzte Änderung:
23. Feb 2023 08:38:39
 
 
 

Wir informieren


!!! Das Ministerium für Verkehr in Nordrhein-Westfalen informiert !!!


 - Referat III B 3 -

Verkehrszentrale, Telematik und Verkehrs-information, Verkehrslenkung und -sicherung

 

Niederschrift

 

der Dienstbesprechung des Ministeriums für Verkehr NRW mit den Verkehrsingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau NRW

am 28. November 2017 in Düsseldorf – VIB II/2017 - III B 3 - 71 - 00 / 2

 

8. Unfallprävention durch Wildwarnreflektoren

 

Im Jahr 2012 wurden mehr als 258.000 Fahrzeugschäden im Zusammenhang mit Wildunfällen gemeldet. Bei diesen Unfällen wurden mehr als 3.000 Personen verletzt und mehr als 20 Personen getötet. Zur Vermeidung dieser Unfälle sind in den letzten Jahren verschiedene Arten von Wildwarnreflektoren auf den Markt gekommen und installiert worden. Nach Darstellung der Anbieter sollen sie das Scheinwerferlicht zu einer Art „Lichtzaun“ reflektieren, welcher das Wild vom Queren der Straße abhält. Die Wirksamkeit dieser Wildwarnreflektoren wurde in einem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) untersucht. Danach ist keiner der untersuchten Wildwarnreflektoren in der Lage, wahrnehmbare optische Reize für Wildtiere zu generieren. Optische Wildwarnreflektoren sind somit als Instrument zur Vermeidung von Wildunfällen nicht geeignet. Der Bericht des Forschungsprojektes wurde im Fachverlag NW in der Carl Schünemann Verlag GmbH (ISBN 978-3-95606-316-9) veröffentlicht.

 

Wildwarnreflektoren sollten daher grundsätzlich nicht mehr zum Einsatz gelangen.







Wildernde Hunde sind eine Geißel für frei lebende Tiere

Liebe Hundefreunde,

Sie als Hundebesitzer und Tierfreunde sollten Ihren Vierbeiner in der freien Natur an die Leine nehmen, um die ohnehin schon durch menschlichen Egoismus eingeengten Lebensräume von frei lebenden Tieren nicht weiter einzugrenzen. Frei lebende Tiere benötigen gerade wegen der wenigen noch vorhandenen Rückzugsgebiete in Wald und Flur besondere Ruhe.

Speziell im Frühjahr und Frühsommer, zu den Setzzeiten des Haarwildes (z. B. Reh-, Rot- und Damwild) und zu den Legezeiten der Bodenbrüter, ist es ihrem Hund schutzlos ausgeliefert.

Trächtiges Haarwild ist schwerfällig und in seiner Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Es kann in diesen Wochen mitsamt seinen ungeborenen Jungen den Hundebissen zum Opfer fallen und hat meist keine Chance, jagenden Hunden zu entkommen. Fast jeder Haushund kann aufgrund seiner angewölften Veranlagung im ungünstigsten Fall zum „Jäger“ werden.

Jeder Hundehalter hat die Verantwortung dafür, dass sein Hund kein Wild hetzt oder noch schlimmer, Wildrisse - und damit großen Schaden - verursacht.

Ferner müssen die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangen. Auch Autofahrer können hohe Regressansprüche stellen, wenn ihnen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug getrieben - und dadurch einen Unfall verursacht - haben. Die immer wieder vorgebrachte Ausrede, „mein Hund wildert nicht“, ist unrichtig und nicht hinnehmbar.

Sie können diesen Gefahren entgegenwirken, indem Sie ihre Hunde, den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen entsprechend, anleinen und so zu einem verantwortungsbewussten Verhalten beitragen.

Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aus dem Landesforstgesetz NRW, dem Landschaftsgesetz NRW, dem Landesjagdgesetz NRW sowie dem Landeshundegesetz NRW.

Zuwiderhandlungen können Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Geldbußen, im schlimmsten Fall aber als Straftat (Wilderei), geahndet werden.

Bitte seien Sie sich Ihrer besonderen Verantwortung als Hundehalter im Umgang mit frei lebenden Tieren bewusst und vermeiden Sie aus Gründen des Tier- und Artenschutzes Störungen in Wald und Flur, indem Sie Ihren Vierbeiner an die Leine nehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Wildschweine mit Nachwuchs sind leicht reizbar!

Spaziergänger und Freizeitsportler, die derzeit abseits der Waldwege durch das winterliche Unterholz streifen, beunruhigen Wildtiere und bringen sich möglicherweise selbst in Gefahr: Wildschweine beanspruchen im zeitigen Frühjahr den Wald als Kin­derstube und sind leicht reizbar.

Fühlt sich das Muttertier durch Menschen oder frei laufende Hunde in die Enge getrieben, greift es ohne zu zögern sofort an.

Eine Wildsau in Rage ist nicht zu unterschätzen: Mit bis zu 100 Kilogramm Lebendgewicht und kräftigem Gebiss kann sie ihrem Geg­ner gefährliche und schmerzhafte Verletzungen zufügen. Wer jetzt im Wald auf den Wegen bleibt und den Hund an der Leine führt, hat wenig zu befürchten.

Kommt es dennoch zu einer Begegnung mit Wildschweinrotten rät der Hegering, ruhig stehen zu bleiben und sich gegebenenfalls ohne hektische Bewegungen zu entfernen.

Auf den Straßen ist derzeit ebenfalls erhöhte Vorsicht geboten, kreuzt ein Wildschwein die Straße ist fast immer damit zu rechnen das der Nachwuchs folgt. Mancherorts dringen Wildschweine mit Frischlingen auch in Wohnge­biete vor, wodurch gefährliche Situationen für Mensch und Tier entstehen.

Grund hierfür ist oftmals falsches Verhalten der Anwohner. "Man­che "Tierliebhaber" locken Wildschweine durch gezielte Fütterun­gen dauerhaft in Wohngebiete, was unweigerlich zu Konflikten führt", so der Hegering, "Wildschweine sind keine Streicheltiere." Oftmals werden Wildschweine und Füchse aber auch durch Komposthaufen oder nicht verschlossene Mülltonnen ange­lockt. Deshalb rät der Hegering, stark riechende Lebensmittel- und Fleischreste nicht auf dem Kompost zu entsorgen.

Sollte es zu Problemen kommen, steht der Hegering Windeck allen Windeckern, wie bei Marderproblemen, gerne als kompetenter An­sprechpartner gern mit Rat zur Verfügung.








 

















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Hegering Windeck